Jokertage Sek Horgen
Pro Schuljahr stehen jedem Kind 2 Jokertage zur Verfügung. Diese können neu pro Schulstufe auch zusammengefasst bezogen werden.
An folgenden Anlässen ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich: 1. Schultag im neuen Schuljahr, Besuchstag, Klassenlager, Projektwoche/Projekttag, Schulausflug, Sporttag und Sportwoche. In der letzten Schulwoche Projektarbeit-Ausstellung und Abschlussreise.
Die Erziehungsberechtigten müssen den Bezug der Jokertage im Voraus der Klassenlehrperson und falls erforderlich dem Therapiepersonal melden.
Die Eltern/Schülerinnen und Schüler orientieren sich selber über den verpassten Schulstoff und sind für dessen Aufarbeitung verantwortlich.